Unser Qualitätskontrollprogramm stellt sicher, dass jedes PowerRouter-Produkt exakt nach den gleichen Spezifikationen hergestellt und vor Verlassen des Werks umfangreich getestet wurde.
Die PowerRouter-Herstellergarantie gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kaufdatum des betreffenden PowerRouter-Systems. Diese Garantiebedingungen entsprechen der EU-Richtlinie 99/44/EG. Die gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
Sollten Sie nicht im Besitz eines Nedap-Zertifikats für die erweiterte Garantie sein, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Nedap ist jederzeit berechtigt, eine Kopie eines solchen Zertifikats anzufordern.
Tritt während des entsprechenden PowerRouter-Garantiezeitraums ein Defekt des PowerRouter-Systems auf, wird nach alleinigem Ermessen von Nedap eine der folgenden Kundendienstleistungen ohne Berechnung der Materialkosten (gilt jedoch nicht für Arbeitskosten) ausgeführt:
Der defekte/mangelhafte PowerRouter muss dem PowerRouter Helpdesk von dem Geschäftspartner/Installateur gemeldet werden, der den PowerRouter installiert hat.
In folgenden Fällen entfällt jeglicher Anspruch auf Garantie und Haftung für direkte oder indirekte Schäden:
*Nedap behält sich das Recht vor, das System nach eigenem Ermessen durch ein gleichwertiges oder besser ausgestattetes System zu ersetzen.